Sonntag, März 18, 2007

Rabatt
Ein Rabatt (von ital.: rabatto, rabattere = niederschlagen, abschlagen) ist ein Preisnachlass, der in der Regel in Prozent ausgedrückt und vom Netto-Preis abgezogen wird.
Rabatte werden als Kaufanreize im Sinne der Preispolitik eingesetzt. Bis 2002 galt in Deutschland ein Rabattgesetz, das die Gewährung von Rabatten streng reglementierte. Seit der Liberalisierung des Gesetzes können Händler in fast allen Bereichen individuelle Rabatte aushandeln. Eine Ausnahme bildet die Buchpreisbindung.
Kritiker der Liberalisierung befürchten, dass durch den einsetzenden Preiskampf kleinere Anbieter vom Markt gedrängt werden und so Arbeitsplätze verloren gehen können.


Rabattformen
Es gibt zahlreiche Formen der Rabattierung. Die folgende Aufzählung gibt einen Überblick:
Warenwertrabatt: Der Preis reduziert sich ab einem gewissen Warenwert.
Mengenrabatt: Der Stückpreis reduziert sich ab einer gewissen Menge. Er ist von Bedeutung bei der Ermittlung der optimalen Bestellmenge.
Barzahlungsrabatt: Ein Rabatt, den Käufer erhalten, die bar zahlen.
Skonto: Bei schneller Zahlung einer Rechnung kann der Käufer den Zahlbetrag um eine bestimmte Summe/einen bestimmten Anteil (oft zwei oder drei Prozent) kürzen. Wird auf den Nettobetrag angerechnet.
Aktionsrabatt: Mit einer gezielten Rabattaktion sollen neue Kunden gewonnen werden (Werbungsfunktion).
Punkterabatt: Über bisherige Umsätze anteilig akkumulierte "Bonuspunkte" (meist 1-5% der Kaufsumme) werden in Preisnachlässe für kommende Käufe umgesetzt.
Lagerräumungsrabatt: Verbliebene Ware muss verkauft werden, um Lagerplatz für neue Waren zu schaffen (z.B. Winterschlussverkauf).
Naturalrabatt: Anstatt den Preis zu reduzieren, erhält der Käufer kostenlose Exemplare.
Treuerabatt: Wenn ein Kunde zum wiederholten mal Waren bestellt (immer wieder).
Personalrabatt: für Betriebsangehörige.
Sonderrabatt: bei bestimmten Anlässen (z.B. Jubiläum).
Schadenfreiheitsrabatt: in der KFZ-Versicherung
Saisonrabatt: bei vorzeitigem Bezug von Waren, die großen Saisonschwankungen unterliegen.
Wiederverkäuferrabatt/Funktionsrabatt: die dem Groß- und Einzelhandel gewährte Handelsspanne bei Waren, deren Endverkaufspreis vom Hersteller festgesetzt wird.
Frühbucherrabatt: Ermäßigung auf die Katalogpreise von Reiseveranstaltern bei frühzeitiger Reisebuchung.


Skonto
ist der prozentuale Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist.
Durch die Möglichkeit eines Skonto-Abzugs wollen die Lieferanten ihre Kunden dazu veranlassen, die erhaltene Ware oder Dienstleistung schneller zu bezahlen.
Das Skonto beträgt üblicherweise 2 - 3 Prozent des Rechnungsbetrages.
Beispiel: Wenn auf einer Rechnung unter den Zahlungsbedingungen steht "innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen rein netto",
so bedeutet dies, dass bei Begleichung der Rechnung innerhalb der Skontofrist von 8 Tagen 2 % des Rechnungsbetrages abgezogen und einbehalten werden dürfen - als Belohnung für schnelles Bezahlen.
Der Mehrwertsteuerbetrag reduziert sich entsprechend. Wartet man mit der Überweisung länger als 8 Tage, dann ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Lässt sich der Schuldner mehr als 30 Tage Zeit, sind Verzugszinsen und eventuell Mahngebühren einzukalkulieren. Es ist zu beachten, dass die Skontofrist letztlich einem kurzfristigen Kredit gleich kommt. Rechnet man den Skontoabzug im Vergleich zur Zeit, ergibt sich ein sehr hoher Jahreszinssatz - im Zweifelsfall sollte man daher versuchen, immer den Skonto auszunutzen.
Für Unternehmen ist es fast immer von Vorteil, den Vorzug eines Skontos auszunutzen und dazu sogar einen Kredit aufzunehmen.
Der Betrag vor Skontoabzug ist der Zielverkaufspreis, der Betrag nach Skontoabzug ist der Barverkaufspreis.

Skonto kann man auch als Verzugszinserlass auffassen: Der Rechnungsbetrag enthält bereits Verzugszinsen, die bei Einhaltung der Skontofrist abgezogen werden dürfen.
Bsp: Bei Zahlungsbedingung "innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen rein netto" gilt




Skonto kann wirtschaftlich verstanden werden als:
Anschaffungskostenminderung oder
Lieferantenkredit
Verzugszinserlass


Merke: Zuerst den Rabatt und dann vom neuen Wert den Skonto abziehen!!!!